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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB )
Für die folgenden Bestimmungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen becta Software- und Weblösungen GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das europäische Kaufrecht findet, soweit zulässig, keine Anwendung.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, die Klage beim Amts- oder Landgericht in Bruchsal/Karlsruhe zu erheben. becta Software- und Weblösungen GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. becta Software- und Weblösungen GmbH ist zudem berechtigt, Forderungen abzutreten und damit auch die Rechte zur Klage an Dritte zu übertragen.
Die Vertragssprache ist deutsch.
A. Angebot
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich becta Software- und Weblösungen GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. becta Software- und Weblösungen GmbH ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne, nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
Sofern weitergehende Unterlagen (z.B. Pflichtenheft) im Auftrage bzw. auf Veranlassung des Kunden angefertigt werden, sind diese gesondert zu berechnen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag nicht zustande kommt.
B. Umfang der Lieferung/Erfüllungsort
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von becta Software- und Weblösungen GmbH maßgebend.
Alle Angebote von becta Software- und Weblösungen GmbH sind, soweit dies nicht ausdrücklich anders deklariert ist, freibleibend. Es gilt deshalb nur der Inhalt der Auftragsbestätigung, es sei denn, dass sich diese ausdrücklich auf das Angebot bezieht. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch becta Software- und Weblösungen GmbH. Liefer- und Erfüllungsort für Systeme ist Bruchsal.
Falls becta Software- und Weblösungen GmbH an der Aufstellung eines Systems mitwirkt, ist dies als zusätzliche separate Leistung anzusehen. Dies ändert nichts daran, dass der Erfüllungsort für die Lieferung der Systeme Bruchsal ist.
Der Versand von Software erfolgt generell ohne überflüssige Umverpackungen, da die becta Software- und Weblösungen GmbH einen ökologisch sinnvollen Umgang mit Ressourcen befürwortet. Ein Anspruch auf Versand im evt. abgebildeten Produktkarton gibt es daher nicht.
C. Preis und Zahlung
1. Die Preise gelten - wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde - ab Werk, einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Aus der Preisangabe lässt sich grundsätzlich entnehmen, ob es sich im jeweiligen Fall um netto oder brutto Preise handelt.
2. Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, ist die Zahlung ohne jeden Abzug frei becta Software- und Weblösungen GmbH-Zahlstelle zu leisten und zwar entweder durch Vorauszahlung oder durch Zahlung bei Abnahme.
Bei regelmäßiger Belieferung des Kunden kann nach Absprache ein Kreditkonto nach Vorliegen ausreichender Kreditinformationen und bei entsprechender Bonität eingerichtet werden.
Bei allen Einzellieferungen und insbesondere bei Gesamtsystemen, die nach Kundenspezifikation gebaut werden müssen bzw. bei kundenspezifischen Programmierarbeiten, ist immer eine Anzahlung in Höhe von 25% des Auftragswertes zu leisten. Die Anzahlung muss innerhalb von 8 Tagen nach Auftragsbestätigung eingegangen sein. Jede gegebenenfalls vereinbarte Lieferfrist verlängert sich mindestens um den Zeitraum, den diese geforderte Anzahlung verspätet eingegangen ist.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von becta Software- und Weblösungen GmbH bestrittener Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft.
D. Lieferzeit
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer gegebenenfalls fälligen Anzahlung.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Unternehmen verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die von becta Software- und Weblösungen GmbH nicht beeinflusst werden können, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von becta Software- und Weblösungen GmbH zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird becta Software- und Weblösungen GmbH in wichtigen Fällen dem Besteller so schnell wie möglich mitteilen.
4. Ist becta Software- und Weblösungen GmbH in Verzug, so kann der Besteller becta Software- und Weblösungen GmbH eine angemessene Nachfrist setzen mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser die Annahme der Lieferung ablehne. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Verzugsschaden sowie auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, 3,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.
6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
E. Gefahrübergang und Entgegennahme
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile bzw. der Produkte auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder becta Software- und Weblösungen GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung des Systems vor Ort übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers kann auf seine Kosten die Sendung durch becta Software- und Weblösungen GmbH gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert werden. Dies muss jedoch ausdrücklich schriftlich verlangt worden sein.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt G, entgegenzunehmen.
F. Eigentumsvorbehalt
1. becta Software- und Weblösungen GmbH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen / Produkten vor, bis sämtliche Forderungen von becta Software- und Weblösungen GmbH gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dieses gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von becta Software- und Weblösungen GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch becta Software- und Weblösungen GmbH alle Forderungen ab, die ihm aus dem Wiederverkauf gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verabredung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung berechtigt. Die Befugnis von becta Software- und Weblösungen GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich becta Software- und Weblösungen GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. becta Software- und Weblösungen GmbH kann verlangen, dass der Besteller die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die becta Software- und Weblösungen GmbH nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen becta Software- und Weblösungen GmbH und dem Besteller vereinbarten Lieferpreis als abgetreten. Wird der Liefergegenstand mit einem oder mehreren beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist der andere Gegenstand oder einer der anderen Gegenstände als Hauptsache anzusehen, so gilt
als vereinbart, dass der Besteller becta Software- und Weblösungen GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Eigentumsvorbehalt und andere becta Software- und Weblösungen GmbH zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung von becta Software- und Weblösungen GmbH aus evtl. Verbindlichkeiten, die becta Software- und Weblösungen GmbH im Interesse des Bestellers eingeht. becta Software- und Weblösungen GmbH verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.
2. becta Software- und Weblösungen GmbH ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
3. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller becta Software- und Weblösungen GmbH unverzüglich davon schriftlich zu benachrichtigen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist becta Software- und Weblösungen GmbH zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch becta Software- und Weblösungen GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
G. Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet becta Software- und Weblösungen GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl von becta Software- und Weblösungen GmbH auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 6 Monaten infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Werkstoffe oder mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist becta Software- und Weblösungen GmbH unverzüglich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum von becta Software- und Weblösungen GmbH. Verzögert sich der Einbau eines Aggregates, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Rechnungsdatum. Bei Einbauaggregaten beginnt die Frist mit dem Tage der Inbetriebnahme, spätestens jedoch 9 Monate nach der Lieferung.
2. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtlichen Rüge an in 6 Monaten, spätestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe oder sonstige fremde Einflüsse.
Die Erstellung von Software ist mit größtmöglicher Sorgfalt erfolgt. Die Parteien sind sich einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software-Produkte so zu entwickeln, dass diese unter allen Umständen fehlerfrei arbeiten.
Die becta Software- und Weblösungen GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass erworbene Standard-Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt, auf jedem beliebigen Server funktionsfähig ist oder mit anderen vom Käufer ausgewählten Programmen kompatibel ist.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet die becta Software- und Weblösungen GmbH nicht für Schäden aus Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Datenverlust, Schäden an der Hardware, etc., die aus der Benutzung oder Nicht-Benutzbarkeit der Software resultieren.
In jedem Fall ist die gesamte Haftung seitens der becta Software- und Weblösungen GmbH unter jedweder Bestimmung begrenzt auf die Summe, die für die Software bezahlt worden ist.
4. Zur Durchführung aller becta Software- und Weblösungen GmbH notwendig erscheinender Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit becta Software- und Weblösungen GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst ist becta Software- und Weblösungen GmbH von der Mängelhaftung befreit.
In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn becta Software- und Weblösungen GmbH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, kann dem Besteller das Recht zugestanden werden, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von becta Software- und Weblösungen GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen, jedoch nur nach zuvor schriftlich vorliegender Einverständniserklärung durch becta Software- und Weblösungen GmbH.
5. Im Gewährleistungsfall bei Hardware muss der Kunde das Teil ausbauen und auf seine Kosten zum Hersteller einsenden.
Nach Abstimmung mit becta Software- und Weblösungen GmbH kann auch vor Ort eine Gewährleistungsreparatur durch einen geeigneten Unternehmer durchgeführt werden, wenn der Kunde entsprechend mitwirkt, die Termine organisiert und die Durchführung der Arbeiten unterstützt. (In diesem Fall siehe jedoch Absatz "G9".)
Von den durch die Ausbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt becta Software- und Weblösungen GmbH - wenn sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues.
6. Der Vergütungssatz bei Fremdleistungen muss vor der Maßnahme von becta Software- und Weblösungen GmbH genehmigt werden. Es gelten die maximalen Stundensätze der becta Software- und Weblösungen GmbH. Zuschläge für Nachtarbeit, Feiertagsarbeit oder sonstige durch besondere Eilbedürftigkeit vom Kunden veranlasste Mehrkosten werden nicht erstattet. Wenn die Reparatur durch einen Monteur von becta Software- und Weblösungen GmbH durchgeführt wird, sind gegebenenfalls entsprechende Mehrkosten aus vorgenannten Gründen vom Kunden selbst zu tragen. Im Übrigen gilt auch in diesem Fall Abs. "G9".
7. Als Versandkosten für Ersatzteile können, wenn diese von becta Software- und Weblösungen GmbH übernommen werden, nur die Kosten für einfache Fracht beansprucht werden und nur innerhalb des Landes, in dem die Leistung durch becta Software- und Weblösungen GmbH erbracht worden ist.
8. Die angemessenen Kosten für den Aus- und Einbau eines neuen Teiles können nur in der Höhe übernommen werden, in der sie für ein einwandfrei zugängliches Aggregat anfallen. Ein Mehraufwand, der durch die erschwerte Zugänglichkeit bedingt ist, kann nicht berücksichtigt werden bzw. muss, falls die Reparatur von becta Software- und Weblösungen GmbH direkt ausgeführt wird, zusätzlich berechnet werden.
9. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass der Kunde im Gewährleistungsfall in der Regel den gelieferten Gegenstand, das System oder die fehlerhaften Teile kostenfrei zum Herstellerwerk einsendet. Nach der Reparatur oder im Falle von Ersatz werden die Teile außerhalb Deutschlands nur auf Kosten und Gefahr des Kunden an den Kunden zurück versandt.
10. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung läuft die Gewährleistungsfrist bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.
11. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung von becta Software- und Weblösungen GmbH vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
12. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
13.Mit der Annahme des Resale-Rabattes verpflichtet sich jeder gewerbliche Abnehmer und insbesondere jeder Wiederverkäufer, für seinen Kunden nach Absprache mit becta Software- und Weblösungen GmbH alle Kundendienstangelegenheiten selbst zu organisieren bzw. selbst wahrzunehmen und/oder auch im Gewährleistungsfall die Reparatur gemäß den Arbeitsanweisungen von becta Software- und Weblösungen GmbH zu organisieren oder selbst auszuführen. Soweit dies erforderlich ist, verpflichtet sich der o.g. gewerbliche Abnehmer, sich selbst oder sein Personal entsprechend schulen zu lassen. Sofern in Wahrnehmung der o.g. Interessen Reparaturen ausgeführt werden, vergütet becta Software- und Weblösungen GmbH die für die jeweilige Arbeit vorgesehen Richtzeiten mit einem kostendeckenden Standardsatz. Für alle Abrechnungen gilt sinngemäß §B1 bis §B12.
Im Falle einer Reparatur sind defekte Teile in jedem Falle vor Ort auszubauen oder gegebenenfalls das Aggregat komplett an den Hersteller zur Reparatur einzusenden. Die Frachtkosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden.
14. Falls für Systeme und andere Aggregate und Komponenten, die fest eingebaut werden, der Ausbau oder die Einsendung an den Hersteller aufgrund der Große der Objekte nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand durchführbar ist, kann vereinbart werden, dass
zur Beseitigung eines Fehlers u.U. auch ein Techniker der Firma becta Software- und Weblösungen GmbH oder einer Vertragsfirma zum Ort des Kunden fährt. In diesem Falle finden für das Verfahren die besonderen Bedingungen für Arbeiten und Montagen außer Haus Anwendung. Hierin ist auch festgelegt, dass, auch im Gewährleistungsfall, Reisekosten vom Kunden getragen werden müssen.
becta Software- und Weblösungen GmbH ist berechtigt, in dem Fall, wenn eine Reise verlangt worden ist, dafür einen entsprechenden Kostenvorschuss zu verlangen. Hierzu zählen auch solche Kosten, die dann entstehen, wenn für den angeforderte Kundendienst Verzögerungen im Ablauf der Reise entstehen (z.B. Aufenthalte durch Reisemittelverspätung, Verlust der Anschlussfluges etc.), sofern er dies nicht selbst grob fahrlässig verschuldet hat.
Insbesondere trägt der Kunde auch dann die Kosten für die Anreise, wenn aufgrund einer Verspätung der Verkehrsmittel oder anderer Unwägbarkeiten im Reiseablauf des Monteurs die Verabredung nicht oder nicht fristgemäß zustande gekommen ist. Der Kunde trägt auch die Kosten für Wartezeiten, wenn diese nicht durch becta Software- und Weblösungen GmbH selbst verschuldet worden sind. In jedem Falle ist für auswärtige Termine eine Karenzzeit von mindestens 24 Std. zu vereinbaren, wenn der Termin mit anderen Beteiligten koordiniert werden muss.
H. Haftung für Nebenpflichten
Wenn durch Verschulden von becta Software- und Weblösungen GmbH der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen oder Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte G und I entsprechend.
I. Recht des Bestellers auf Rücktritt und sonstiger Haftungsausschluss
1. Der Besteller hat ein Rücktrittsrecht, wenn becta Software- und Weblösungen GmbH eine ihr gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von ihr zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen lässt.
2. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung, sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter.
3. Bei Rücknahme von Liefergegenständen auch im Kulanzwege ist becta Software- und Weblösungen GmbH zur Berechnung angemessener, durch die Rücknahme entstehender Kosten, berechtigt. Es gilt als vereinbart, dass becta Software- und Weblösungen GmbH solche Kosten einschließlich entgangenem Gewinn ohne Einzelnachweis bis zur Höhe von 20% geltend machen kann. Die Rücknahme vertragsgemäß gelieferter Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen
J. Widerrufsrecht
Sie können Ihre über www.simplyshop24.com getätigte Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
becta Software- und Weblösungen GmbH
Geschäftsführer: Klaus Taeniges
Geschäftsführerin: Heike Beck
Werner-von-Siemens-Str. 2-6
Siemens Technopark, Gebäude 5108
76646 Bruchsal
Deutschland
Email: info@becta.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Ein Widerrufsrecht besteht in folgenden Fällen nicht:
a.) wenn der Kunde kein Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, sondern in Ausübung seines Gewerbes handelt.
b.) der Artikel Software ist, und vom Kunden entsiegelt wurde.
c.) eine Vorablieferung von Software via E-Mail oder Download erfolgte (Analogie zur Entsiegelung).
d.) bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
e.) bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
K. Regelung bei Nichterfüllung
Falls der Vertrag von Seiten des Bestellers aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht erfüllt wird, hat becta Software- und Weblösungen GmbH Anspruch auf Ersatz aller Kosten und Aufwendungen und sonstiger Schäden, die dadurch entstanden sind, zuzüglich einer Marge von 20% bezogen auf den Gesamtauftragswert. Wenn auf den Nachweis der Kosten verzichtet wird, beträgt die Quote für die Entschädigung 50% pauschal.
L. Recht von becta Software- und Weblösungen GmbH auf Rücktritt
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie auf den Betrieb von becta Software- und Weblösungen GmbH erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht becta Software- und Weblösungen GmbH das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will becta Software- und Weblösungen GmbH vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat becta Software- und Weblösungen GmbH dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
M. Einkaufsbedingungen
Diesen Bedingungen entgegenstehende oder davon abweichende Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn und soweit becta Software- und Weblösungen GmbH sich schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt hat. Ausdrücklich widersprochen wird hiermit Einkaufsbedingungen, durch die die Geltung der Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von becta Software- und Weblösungen GmbH ausgeschlossen und beschränkt wird, sowie Einkaufsbedingungen, nach denen die Annahme der Bestellung als Anerkennung der Bedingungen des Bestellers gilt.
Käufer unserer Shopsoftware verpflichten sich, die evt. veröffentlichten Inhalte deutlich als seine eigenen zu kennzeichnen.
Auf keinen Fall haftet becta Software- und Weblösungen GmbH für eventuelle Rechtsverstöße des Kunden im Zusammenhang mit der Betreibung eines Internetshops.
Supportanspruch besteht soweit im Angebot zugesagt. Der Support erfolgt dann per Email und / oder per Telefonkommunikation. Eine verbindliche Reaktionsgeschwindigkeit wird nicht zugesagt.
N. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vereinbarten Bestimmungen unwirksam oder teilnichtig sein, so tritt eine zulässige Regelung, die dieser Bestimmung vom Sinn her am ähnlichsten ist, an deren Stelle.
Unwirksamkeit oder Teilnichtigkeit von einzelnen Bestimmungen begründen keine generelle Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen.
O. Datenschutzhinweise
becta Software- und Weblösungen GmbH nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze.
Um Ihnen passende Angebote oder Aufträge innerhalb Ihres Tätigkeitsbereiches zu vermitteln, benötigt becta Software- und Weblösungen GmbH personenbezogene Daten von Ihnen wie z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Informationen über Tätigkeitsschwerpunkte sowie berufliche Fähigkeiten, erworbene Qualifikationen etc..
becta Software- und Weblösungen GmbH wird die zur Verfügung gestellten Daten für diesen oben genannten Zweck speichern und verarbeiten und gegebenenfalls an Kunden oder potenzielle Kunden der becta Software- und Weblösungen GmbH zur Angebotsabgabe weiterleiten.
Die becta Software- und Weblösungen GmbH zur Verfügung gestellten Daten können außerdem zur Versendung von E-Mails, Newslettern oder Umfragen genutzt werden.
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In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft.
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
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